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Zusätzliche Betreuungsleistungen

Pflegebedürftige, die aufgrund einer Demenz, geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung dauerhaft, erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, können zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI) in Höhe von 100 EUR Grundbetrag oder 200 EUR erhöhter Betrag erhalten.

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