Fragen und Antworten

Rechtliche Fragen

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Voraussetzung

Stellt der behandelnde Arzt eine entsprechende Verordnung aus und lebt in dem Haushalt des Kranken keine Person, die die erforderliche Pflege erbringen kann, besteht Anspruch auf häusliche Krankenpflege durch einen Pflegedienst. Dies beinhaltet je nach Verordnung des Arztes Grundpflege (z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung), Behandlungspflege (medizinische Leistungen wie z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen, Aufräumen).

Der beauftragte Pflegedienst muss einen Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse geschlossen haben, damit die Leistungen übernommen werden. Die Leistungen rechnet der Pflegedienst direkt mir der Krankenkasse ab, jedoch besteht eine Zuzahlungspflicht für den Patienten. Pro Verordnung werden 10 Euro berechnet sowie 10 % der Kosten der Behandlung für die ersten 28 Tage.

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