Fragen und Antworten
Rechtliche Fragen
Sachleistung
Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe. Dies wird als Sachleistung der Pflegeversicherung bezeichnet. Die Höhe der Sachleistung wird durch die Pflegestufe bestimmt. Bei Pflegestufe I werden bis zu 468 € übernommen, bei Pflegestufe II 1.144 € und bei Pflegestufe III 1.612 €. (Pflegestufe III mit Härtefall 1.918 €)