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Rechtliche Fragen
Pflegestufe 2
In Pflegestufe 2 benötigt der Pflegebedürftige mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Grundpflege. Der gesamte Zeitaufwand für die Pflege beträgt täglich mindestens drei Stunden, davon sind zwei Stunden für Leistungen im Bereich der Grundpflege (Pflegeleistungen im Bereich der Ernährung, Körperpflege und Mobilität) vorgesehen.