Für jeden, der in der Pflege arbeitet ist der Papierkrieg inzwischen alltäglich. Kein Wunder also, dass eine aktuelle von der Bundesregierung beauftragte Untersuchung einen hohen Zeitaufwand und damit verbundene Kosten für bürokratische Aufwendungen in der Pflege ermittelt.

Die Regierung setzte sich in der Koalitionsvereinbarung das Ziel, den Aufwand für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben deutlich zu reduzieren. Diese „Entbürokratisierung“ soll zu der Vereinfachung von Prozessen und zur Kosteneinsparung beitragen. Die Studie untersuchte insbesondere die Antragsverfahren auf gesetzliche Leistungen für pflegebedürftige und chronisch kranke Patienten.

Besonders die Pflegedokumentation stellt mit 2,7 Mrd. €, was 12,2% der Gesamtausgaben (ca. 21 Mrd. €) der Pflegekassen ergeben, einen großen Kostenpunkt dar. Davon entfallen mehr als zwei Drittel (1,9 Mrd. €) auf das Ausfüllen von Leistungsnachweisen. Jede Pflegekraft muss bei dem Besuch eines Patienten auf einem Leistungsnachweis ihr Kürzel setzen, dass sie die genehmigte Leistung erbracht hat.
Diese werden am Ende des Monats für die Abrechnung bei den entsprechenden Kassen eingereicht. Fehlt hier ein Kürzel oder eine Angabe, rechnet die Kasse die Leistung nicht ab. Die Rechnung wird also zurückgeschickt und der Leistungsnachweis muss korrigiert oder überarbeitet werden.

Weiterhin schlägt die Beantragung von Pflegeleistungen mit 110 Mio. € zu Buche. Hiervon entfallen fast sieben Mio. € auf den Aufwand für Widerspruchs- und Einspruchsverfahren. Das Antragsverfahren für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel erzeugt Kosten für der Aufwand von insgesamt 68 Mio. €.

Doch wie kann dem hohen Bürokratieaufwand entgegengewirkt werden?

Der Bericht kommt zu Verbesserungsmöglichkeiten bei den Antragsformularen. Eine kassenübergreifende Vereinheitlichung der Formulare könnte zu einer Reduktion der Fehlerquote beim Ausfüllen führen. Weiterhin sei bei der Übermittlung von Anträgen Potenzial zur Verbesserung. Hier müsste verstärkt über die elektronische Übermittlung diskutiert werden. Zudem könnten feste Ansprechpartner zu weniger Schnittstellen-Problemen führen. Zuletzt wird Transparenz und eine bessere Beratung von Antragsstellern und Antragsstellerinnen gefordert.

Durch Standardisierung und Optimierung sollten Verbesserungen in der Pflegedokumentation vorangetrieben werden, um den Aufwand zu mindern. Ein Beispiel ist, bei gleichbleibendem Pflegeverlauf den Leistungsnachweis auf die Angabe „Leistung nach Plan“ zu reduzieren.

Insgesamt sind die bürokratischen Aufwendungen in der Pflege enorm. Hier besteht in jedem Fall Potenzial für Verbesserungen und Entlastungen der Pflegedienste. In der Pflege sollte nicht das primäre Thema die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben sein, sondern die Versorgung der Patienten.

Autorin: Undine von Hoyningen-Huene

Quelle:
bundesregierung.de

Begriffe: