Beratung

Antworten auf all Ihre Fragen

Beratung für Pflegebedürftige und Ihren Angehörigen ist genauso selbstverständlich für uns, wie die Pflege selbst.

Wir kommen gerne im Rahmen der Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI zu Ihnen. Diese Besuche dienen der Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen und sind vom Gesetztgeber vorgeschrieben, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen.
Zwei Mal im Jahr (bei Pflegestufe III in jedem Quartal) müssen Sie in diesem Fall einen Pflegedienst zu Ihnen kommen lassen, der sich die Pflegesituation anschaut ,Sie berät und Ihre Fragen beantwortet. Diese Aufgabe übernehmen wir gerne.

Aber auch sonst haben wir immer ein offenes Ohr für Sie. Wenn Sie Fragen zur Pflege haben oder Tipps benötigen, wie Sie z. B. Ihren pflegebedürftigen Angehörigen im Alltag unterstützen können, kommen Sie jeder Zeit gerne auf uns zu, wir beraten Sie gerne.

Auch wenn Sie Hilfe beim Formulieren und Ausfüllen von Anträgen haben, sind wir Ihr Ansprechpartner.